B423neu: Einstellung des Planfeststellungsverfahrens

16. Januar 2026

Pressemitteilung der CDU Fraktion im Stadtrat Homburg und des CDU Stadtverbandes Homburg zur öffentlichen Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B 423 (Ortsumgehung Schwarzenbach und Schwarzenacker)


Die öffentliche Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur B 423 neu – Ortsumgehung Schwarzenbach und Schwarzenacker – im Amtsblatt des Saarlandes vom 15. Januar 2026 durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als Planfeststellungsbehörde ist ein weiterer Rückschlag für eine verlässliche und zukunftsorientierte Verkehrspolitik in Homburg und der gesamten Region.

Über Jahre hinweg wurde den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in den betroffenen Stadtteilen Schwarzenbach, Schwarzenacker und Einöd in Aussicht gestellt, dass mit der Ortsumgehung eine spürbare Entlastung vom Durchgangsverkehr erreicht werden könne. Nun wird dieses Vorhaben ohne erkennbare Alternativstrategie faktisch ad acta gelegt.

„Die Menschen vor Ort haben über Jahrzehnte hinweg Geduld bewiesen und auf politische Zusagen vertraut. Die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens ohne Alternativkonzept ist daher bedauerlich. Sicherlich haben sich in den vielen Jahren der Planungsphase die Rahmenbedingungen geändert. Dies gilt es auch zu berücksichtigen, es darf aber nicht sein, dass Infrastrukturmaßnahmen aufgrund überlanger Planungsdauer und vieler Eingaben nicht mehr umgesetzt werden können. Das Land darf Homburg in Sachen Verkehrsinfrastruktur jetzt nicht im Stich lassen.“, erklärt Markus Uhl, Vorsitzender des CDU Stadtverbandes Homburg.

Kritisch sehen wir vor allem, dass die Einstellung des Verfahrens nicht von einem klaren verkehrspolitischen Gesamtkonzept begleitet wird. Die bestehenden Probleme – hohe Verkehrsbelastung, Lärm, Abgase und Einschränkungen der Lebensqualität – bleiben unverändert bestehen. Die Verantwortung hierfür wird erneut auf unsere Stadt abgewälzt, und die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner tragen die Konsequenzen.

„Wir als Stadt Homburg sind zu einer Lärmaktionsplanung verpflichtet, über deren Fortschreibung wir im vergangenen Herbst heftig im Stadtrat gerungen haben. Die Ortsumgehung hätte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten können. Der einzig positive Aspekt, der der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens abgewonnen werden kann, ist der Umstand, dass wir nun Gewissheit über die Ausgestaltung der Bebauung des ehemaligen DSD-Geländes haben. Denn aufgrund dessen angrenzender Lage musste dieses Bauvorhaben bislang in beiden Varianten, sowohl mit als auch ohne den Bau einer Umgehungsstraße, geplant werden. Im Übrigen hätte das Coeur auch von der direkten Anbindung an die B 423 neu profitieren können.“, betont Michael Rippel, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion.

Die zahlreichen Stellungnahmen, die es im Verfahren gegeben hat, und die Reaktivierung der S-Bahn-Linie Homburg-Zweibrücken können nicht als einzige valide Gründe erachtet werden.

Als Stadtratsfraktion und Partei setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die Interessen der Homburger Bevölkerung ernst genommen werden. Dazu gehört, Verkehrsprobleme nicht auszusitzen, sondern gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens darf nicht das Ende der Diskussion sein, sondern muss der Beginn einer offenen und ehrlichen Neubewertung der Verkehrssituation in und um Homburg sein.

Die vollständige Pressemeldung können Sie hier herunterladen

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